Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand des Vertrages und Vertragspartner
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma DI(FH) Mario Mair für den Geschäftsbereich Handel und Print Service und deren Kunden gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Jegliche Abweichungen müssen von Firma DI(FH) Mario Mair schriftlich bestätigt werden. Eventuell abweichenden Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden hiermit widersprochen. Die AGB´s sind auf der Homepage jederzeit zugänglich. Mit der Auftragserteilung an Firma DI(FH) Mario Mair werden diese automatisch anerkannt.
Vertragspartner ist
Firma DI(FH) Mario Mair
Untere Sparchen 16/Logistikpark Sparchen
A-6330 Kufstein
UID: ATU64325858
Fax: +43 (0) 5372 72012
Email: info@textildrucker.com
2. Angebote/ Preisauskünfte
2.1. Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zugesichert wird.
2.2. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
3. Vertragsabschluss
Aufträge sind wirksam, wenn wir ihre Annahme schriftlich bestätigen oder die Bestellung tatsächlich ausführen. Nebenabreden und Änderungen der Bestellung sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Dasselbe gilt für vorgegebene Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner, soweit diese mit unseren Bedingungen in Widerspruch stehen.
Bei deaktivierung von JavaScript mit der Absicht Preise zu verfälschen und somit günstiger zu machen tritt kein Kaufvertrag in Kraft bzw. wird durch den Händler auf Richtigkeit korrigiert.
4. Preise
4.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttobetrag in (Euro) pro Stück (innerhalb Österreichs zuzüglich 20% MwSt.) und gelten ab unserem Firmenstandort in Kufstein.
4.2. Die Preislisten ersetzen alle vorher abgegebenen Preise und sind ab Erscheinen alleine gültig. Wir behalten uns vor, Irrtümer in unseren Preislisten, Preisauskünften, Auftragsbestätigungen und Rechnungen unverzüglich nach Entdeckung richtig zu stellen.
5. Zusatzkosten
5.1. Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, wie Vektordaten Erstellung die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden nach Vereinbarung berechnet.
5.2. Werbeeindrucke/Vorlagen
Ist über Wunsch des Kunden in/auf die von uns zu liefernden Produkte ein Werbeein- oder -aufdruck vorzunehmen, so sind sämtliche damit verbundenen Kosten vom Kunden zu tragen. Aus technischen Gründen sind wir berechtigt, bei Lieferung derartiger Produkte eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% vorzunehmen. Sollten vom Käufer zur Verfügung gestellte Vorlagen aus unserem Verschulden (zumindest grobe Fahrlässigkeit) in Verlust geraten oder beschädigt werden, haften wir diesbezüglich mit einem Höchstbetrag von EUR 150,-Muster/Abzüge von Werbeein- und -aufdrucken stellen wir nur über ausdrücklichen Wunsch des Kunden her. Sie gelten als genehmigt, wenn wir nicht binnen 2 Wochen eine anders lautende Nachricht erhalten.
Allenfalls erforderlich werdende Korrekturen werden zu Selbstkosten weiterverrechnet.
5.3. Beigestellte Ware die Veredelung von beigestellten Materialien erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers bzw. des Bereitstellers der zu bearbeitenden Materialien. Die Übernahme bzw. das Aus- und Einpacken von zur Veredelung beigestellter Ware geht zu Lasten des Bestellers. Firma DI(FH) Mario Mair behält sich das Recht vor, eine Fremdtextilien Pauschale von EUR 1,50 pro Stück zu verrechnen. Für beigestellte Materialien kann keine Haftung übernommen werden.
6. Muster
6.1. Muster und Auswahlsendungen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Diese werden zu gesonderten Preisen berechnet und an Neukunden per Nachnahme oder Vorkasse versendet.
6.2. Bei Auftragserteilung für die bemusterten Produkte erfolgt für die berechneten Muster eine Gutschrift für die Preisdifferenz zwischen Stückpreis und tatsächlichem Verkaufspreis bei der Gesamtmenge.
6.3. Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Mustern und Auswahlsendungen ist aus hygienischen Gründen leider grundsätzlich nicht möglich. Wir behalten uns vor, Muster in der Größe unserer Wahl zu versenden.
6.4. Abweichungen in der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten
7. Liefertermin/ Lieferung
7.1. Die Lieferfristen erfolgen nach den Möglichkeiten der Vorlieferanten. Liefertermine oder Lieferfristen erzeugen Rechtswirkungen nur wenn sie schriftlich angegeben sind. Bei Überschreitung des Liefertermins / der Lieferfrist, hat der Käufer uns schriftlich zur Lieferung aufzufordern. Erst dadurch werden wir in Verzug gesetzt. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Im Falle des eingetretenen Verzuges hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen.
Ist die gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, hat der Käufer das Recht, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Trifft uns am Lieferverzug nicht zumindest Verschulden im Sinne grober Fahrlässigkeit und/oder den Käufer eine Mitschuld, entfällt ein Schadenersatzanspruch. Bei höherer Gewalt tritt Lieferverzug nicht ein. Ist die Lieferung von der Bestellung nicht wesentlich abweichend und die Abweichung dem Käufer zumutbar, so sind wir berechtigt, entsprechende Abweichungen zu veranlassen, wenn dadurch die Lieferung ermöglicht oder erleichtert wird. Die Lieferung gilt jedenfalls mit Versendung durch uns, spätestens Übergabe an einen Spediteur/Frachtführer als bewirkt. Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und können bei Zahlungsverzug unbeschadet weitergehender Ansprüche von uns jederzeit wieder beim Käufer abgeholt werden.
7.2. Firma DI(FH) Mario Mair versendet die Bestellung auch ins europäische Ausland - allerdings nur gegen Vorkasse. Eventuell anfallende Überweisungsgebühren und/oder Zollgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
7.3. Der Versand aller von uns gelieferten Produkte, auch Muster, Vorlagen etc. erfolgt per Spedition Schenker und deren Partner (UPS, GLS, ...), oder nach der Wahl des Kunden per Spedition auf Kosten und Gefahr des Käufers. Verpackungskosten werden, gesondert in Rechnung gestellt. Eine Transportversicherung wird nur über Wunsch des Käufers auf dessen Kosten abgeschlossen. Bei Verlust während des Transportes oder Transportschäden ist unsere Haftung auf die Abtretung allfälliger Ansprüche gegen den Spediteur/Frachtführer beschränkt. Lieferungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und auf Gefahr des Auftraggebers auf Lager genommen und aufbewahrt. Wurde eine Lieferung fertig gestellt, wird der Kunde umgehend von Firma DI(FH) Mario Mair per email oder telefonisch informiert. Im Falle einer Selbstabholung bei Firma DI(FH) Mario Mair in Kufstein verpflichtet sich der Kunde, wenn nicht anders vereinbart die Ware binnen 5 Werktagen nach Meldung der Lieferfertigstellung per email oder Telefon, in Empfang zu nehmen. Firma DI(FH) Mario Mair behält sich das Recht vor, nicht abgeholte Ware nach 2 Monaten zu entsorgen.
7.4. Bei Einzeltextilien erfolgt Einzelverpackung. Ist eine spezielle Verpackung bei einer größeren Menge erwünscht, so muss dies gesondert schriftlich und detailliert vereinbart werden. Ohne gesonderte Vereinbarung werden die Textilien aus logistischen Gründen lose in Kuverts oder bei größeren Mengen lose in Kartons gepackt. Dabei eventuell entstehende Falten stellen keinen Mangel oder Schaden dar.
7.5. Abweichungen Mehr- oder Minderlieferungen bis max. 10% der Gesamtauflage sowie sonstige im Rahmen der handelsüblichen Normen liegende Abweichungen an Qualität, Gewicht und Maßen gelten als vom Käufer genehmigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8. Reklamation
8.1. Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von einer Woche nach Lieferung in Textform gegenüber textildrucker.com anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Besteller möglich zu beschreiben.
8.2. Schadenersatzansprüche können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend gemacht werden. Ansprüche wegen Folgeschäden und entgangenem Gewinn werden ausgeschlossen. Sind wir zur Gewährleistung verpflichtet, steht es uns frei, Verbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen.
8.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von § 933 ABGB sechs Monate. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware oder Kenntnis des Mangels, wenn dieser nicht erkennbar war, schriftlich geltend zu machen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Mängel und Fehler eines Teiles der Lieferung berechtigen erst dann zur Preisminderung, wenn wir nicht innerhalb angemessener Frist (vgl. § 3) verbessern oder Ersatz leisten. Ist der nicht von Mängeln erfasste Teil der Lieferung verwendbar, kann der Käufer nur hinsichtlich des mangelhaften Teiles der Lieferung Ansprüche geltend machen. Weitere Ansprüche sind gemäß § 3 zu behandeln. Schadenersatzansprüche aufgrund von Mängeln können nur dann geltend gemacht werden, wenn uns an diesen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Jedenfalls ist unsere Pflicht zur Gewährleistung und Haftung sowohl dem Umfang wie auch der Höhe nach mit der allfälligen Haftung unseres Zulieferers beschränkt. Besondere Rückgriffsansprüche unseres Kunden nach § 933b ABGB werden einvernehmlich ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Auftraggeber ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsganges weiter zu veräußern, wobei sich der Eigentumsvorbehalt auf den Erlös erstreckt. Sonstige Verfügungen sind unzulässig
10. Zahlungskonditionen
10.1. Grundsätzlich gilt für Neu-Kunden Vorkasse. Erst nach Eingang des Rechnungsbetrages wird mit der Produktion begonnen. Die Zahlung kann durch den Auftraggeber mittels Kopie einer Überweisungsbestätigung belegt werden.
10.2. Für Kunden mit denen bereits eine gut funktionierende Geschäftsbeziehung besteht gelten 7 Tage ohne Abzug. Eigenmächtige Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
10.3. Zahlungen sind in bar oder spesenfrei auf unser Bankkonto: Raika Erl, IBAN = AT443622 3000 000 35600 BIC = RZTIAT22223 zu leisten. Wir können ohne Angabe von Gründen die Annahme von Bestellungen ablehnen, oder auf Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme bestehen.
10.4. Bei Sonderanfertigungen/Bespoken Textilien (z.B. Spezialeinfärbungen von Textilien) nach Kundenwunsch, behalten wir uns das Recht vor, eine Akkontozahlung von 50% zu verlangen. Kundenaufträge für Sonderanfertigungen gelten erst nach Eingang des Akkontobetrages auf unserem Bankkonto als erteilt. Sollten entsprechende Aufträge von uns angenommen werden, gelten die vereinbarten Lieferfristen erst ab dem Zeitpunkt der Gutschrift des Akkontobetrages auf unserem Bankkonto.
10.5. Die Fristen gelten ab Rechnungs- bzw. Warenerhalt. Bei Zahlungsverzug erfolgt Verzugszinsenverrechnung in der Höhe von 0,75 % p.M. sowie EUR 7, - Mahnspesen je Mahnung (alles zzgl. 20 % MwSt.) Ab der dritten Mahnung wird der Außenstand zur Eintreibung an die Creditreform/KSV übergeben. Sämtliche daraus resultierenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des säumigen Zahlers. Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser unpfändbares Eigentum und kommt ausdrücklich mit verlängertem Eigentumsvorbehalt zur Auslieferung.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Kufstein/Österreich
12. Konsumentenschutz
Finden auf ein Geschäft Konsumentenschutzbestimmungen Anwendung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter den Einschränkungen durch diese Gesetze.
13. Haftungsausschluss
13.1. Werden vom Auftraggeber Textilien zur Bearbeitung und Veredelung übernommen, erfolgt dies auf Risiko des Kunden und ist eine Haftung für daran entstandene Schäden ausgeschlossen.
Firma DI(FH) Mario Mair haftet nicht für fehlerhafte Angaben in Prospekten, Katalogen und Preislisten der Vorlieferanten. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Firma DI(FH) Mario Mair, als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
13.2. Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem Falle ein zu stehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Besteller abzutreten
13.3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
13.4. Bei farbigen Reproduktionen, in allen Herstellungsverfahren, können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
13.5. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
13.6. Farbabweichungen bei allen Textilien ist immer mit leichten Schwankungen von Einfärbung, Größe und Grammatur zu rechnen. Innerhalb der vom jeweiligen Hersteller klar definierten Toleranzen sind solche Schwankungen kein Reklamationsgrund.
Es ist zu beachten, dass die Definition der Größen unserer Artikel unterschiedlich angelegt sein kann. Ein z.B. im Vergleich zu einem anderen Artikel oder Hersteller "zu kleines XL" ist kein Reklamationsgrund. Im Zweifelsfall empfehlen wir, vorab ein Größenmuster zu ordern.
Verfärbungen, Veränderungen des Materials, Einlauf und andere Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Waschfehler entstanden sind, sind ebenfalls kein Reklamationsgrund
13.7. Rückstände Bei gewissen Druckverfahren wie z.B. DOG, Soft-Transfer und Siebdruck können Rückstände von Fixierungsmitteln bzw. Abdrücke der Pressen entstehen, die jedoch nach dem ersten empfohlenen Waschvorgang verschwinden und daher keinen Mangel oder Schaden darstellen.
13.8. Firma DI(FH) Mario Mair haftet nicht für Web-Inhalte der Partnerseiten.
14. Urheberrecht
Der Kunde bestätigt durch die Erteilung des Auftrages, dass er hinsichtlich aller verwendeten Motive die Urheberrechtsansprüche Dritter beachtet und für daraus resultierende Ansprüche Dritter haftet. Ansprüche gegen den Verkäufer werden ausdrücklich ausgeschlossen und ziehen eine Schadenersatzpflicht des Auftraggebers/Kunden nach sich. Von unserem Unternehmen im Zuge der Auftragsanbahnung oder –abwicklung entworfene Motive bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nur mit unserer Zustimmung für andere Zwecke verwendet werden.
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